Sie haben
Fragen?


Hier erfahren Sie die Antworten

Allgemein

Hier finden Sie Antworten auf einige Fragen, die öfter im Zusammenhang mit einem Umzug auftauchen. Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden oder Ihre Frage nicht ausreichend beantwortet werden, dann zögern Sie nicht und rufen Sie unsere Umzugsexperten gebührenfrei unter unserer Service-Rufnummer 0800-8602929 an. Wir sind gerne für Sie da.
1Wie berechnet sich Ihr Umzugspreis?
Bei der Berechnung der Umzugskosten müssen eine Reihe von Faktoren berücksichtigt werden: Die Wohnungsgröße, das Umzugsvolumen (in Kubikmeter), sowie die Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung. Aber auch die Erreichbarkeit der Wohnungen (Etage, mit/ohne Fahrstuhl, Treppenhausbreite, Abtrageweg, Aussenlift notwendig), sowie das Einrichten von notwendigen Halteverbotszonen sind Faktoren, die den notwendigen Aufwand bestimmen. Dazu kommt der gewünschte Servicelevel (Ver- und Auspacken des Hausrats, Ab- und Aufbauen der Möbel, elektrische Anschlüsse, Küchenmontage, etc). Für die Erstellung eines verbindlichen Angebotes ist daher eine Besichtigung, sowie eine umfassende Beratung durch einen erfahrenen Umzugsberater sehr wichtig.
2Wie sieht es mit Haftung & Versicherung aus?
Jeder Möbelspediteur muss über eine sog. "Grundhaftung" gem. §451 HGB verfügen. Dieser Paragraph regelt sodann die Haftungshöhe und -bedingungen. Ihr Umzugsgut ist somit mit mind. EUR 620,00 pro Kubikmeter versichert. Weiter wird in dem Paragraphen nach äußerlich erkannbaren und äußerlich nicht erkennbaren Schäden differenziert. Erstere müssen spätestens am Tag nach der Ablieferung, letzere müssen innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Alle Schäden sind auf dem Schadenprotokoll des Spediteurs oder schriftlich festzuhalten. Darüber hinaus können Sie eine Transportversicherung abschließen. Diese ist allerdings kostenpflichtig (die Grundhaftung ist begrenzt, dafür aber kostenfrei). Die Kosten richten sich nach der Höhe des zu versicherenden Transportgutes und der Art der Versicherung (Neu- oder Zeitwertversicherung).
3Bis wann muss ich meinen Umzugstermin fixiert / den Vertrag mit Ihnen geschlossen haben?
Grundsätzlich gilt: je früher, desto besser. Wenn aber keine Halteverbotzsonen oder dergleichen zu organisieren sind, sind kurzfristige Umzugsdurchführungen für uns kein Problem. Wir raten allerdings unseren Kunden, gerade wenn der Kunde selber seinen Hausrat verpacken will, frühzeitig den Umzug zu organisieren. Ein guter Vorlauf für Umzüge in der Region ist 2 - 4 Wochen vor dem Umzugstermin.
4Wer organisiert notwendige Halteverbotszonen vor der alten und neuen Wohnung?
Dieser Service kann sowohl für die alte, wie auch die neue Wohnung gerne von uns ausgeführt werden. Wenn Sie es wünschen, können Sie die Einrichtung jedoch auch selber beantragen.
5Wann bekomme ich meine bestellten Umzugskartons?
Nach erteilten Auftrag können Sie sich die Umzugskartons anliefern lassen. Gerne auch 3-4 Wochen vor dem Umzugstermin. Sind die Kartons leihweise an Sie ausgegeben worden, gehen wir davon aus, dass die Kartons spätestens 4 Wochen nach dem Umzug einmalig an uns zurück gegeben werden. Wir holen Sie dann auch gerne wieder ab. Haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir unsere Kartons im Fernverkehr nur als Verkaufsartikel anbieten.
6Darf ich Leihkartons beschriften?
Unbedingt! Die Beschriftung kann auf dafür vorgesehenen Felder vorgenommen werden und erleichtern Ihnen das spätere Auspacken enorm.
7Wie erteile ich Ihnen den Auftrag zum Umzug?
Sie erhalten von uns ein Angebot. Dieses ist am Ende des Formulars an zwei Stellen vom Kunden / von der Kundin zu unterschrieben. Mit der ersten Unterschrift beauftragen Sie uns mit der Durchführung Ihres Umzuges. Mit der zweiten Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und wichtigen Informationen zur Haftung gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
8Wie und wann erfahre ich Details zu meinem Umzug?
Nachdem Sie uns das unterschriebene Angebot haben wieder zukommen lassen (gerne auch per Fax an 02203-955689 oder per Mail an Ihren Ansprechpartner), setzen wir uns mit Ihnen umgehend in Verbindung, um offene Fragen noch zu besprechen (z.B. Umzugstermin, Anlieferung der Packmittel, etc.). Hier haben Sie die Möglchkeit noch weitere Details zu erfragen, die Sie interessieren. Sie erhalten dann auch eine Auftragsbestätigung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Umzugstermine erst fix bestätigen können, wenn Sie uns den Auftrag erteilt haben.
9Was mache ich am Umzugstag mit meinen Wertsachen (Bargeld, Schmuck, etc)?
Wertgegenstände sind von Ihnen alleine zu transportieren und gehören nicht offen sichtlich in die Wohnung oder gar in Kartons verpackt! Eine Haftung wird hierfür generell ausgeschlossen! Transportieren Sie daher Ihre Wertgegenstände selber und losgelöst vom Umzug (also nicht mit dem allgemeinen Umzugsgut).
10Wie funktioniert beim Umzug Verpflegung und Beköstigung der Mitarbeiter?
Sie sind nicht verpflichtet, unsere Mitarbeiter zu verpflegen. An heißen Tagen sind erfrischende Getränke (Wasser, etc.) gerne genommene Pausengetränke. Bitte sehen Sie aber vom Ausschank von alkoholhaltigen Getränken generell ab. Anstelle von Verpflegung können Sie unseren Mitarbeitern aber auch gerne ein Trinkgeld am Ende des Umzuges geben. Hier wird die Höhe je Mitarbeiter nach Ihrer Zufriedenheit und Ihrer finanziellen Möglichkeit geregelt.
11Sind mündliche Absprachen mit dem Teamleiter verbindlich?
Es ist für alle Beteiligten die sicherste Situation, wenn mündliche Absprachen grundsätzlich ausgeschlossen sind. Bitte besprechen Sie alle Ihre Wünsche und Anforderungen direkt mit Ihrem persönlichen Umzugsberater und lassen sie sich schriftlich bestätigen. So haben Sie im Zweifelsfall immer einen Nachweis über getroffene Vereinbarungen.
12Wie funktioniert das Schadensmanagement, wenn doch mal etwas beschädigt werden sollte?
Der Paragraph 451 HGB regel die Haftung eines Möbelspediteurs. Generell sind Schäden auf dem Schadenprotokoll zu vermerken. Danach sind Schäden in jedem Fall schrifltich zu melden (telefonische reicht nicht aus). Aus der schriftlichen Meldung muss eindeutig hervorgehen, wer der Anspruchsteller / die Anspruchstellerin ist. Vermerken Sie bitte möglichst genau, was und wie es beschädigt worden ist. Eine Schadensbegutachtung durch uns findet aus versicherungstechnischen Gründen nicht statt. Bitte beachten sie die weiter oben genannten Meldefristen. Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten. Die Übermittlung kann mit Hilfe telekommunikativer Mittel erfolgen. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.
13Kann ich meine Möbel auch bei Ihnen einlagern?
Ja! Wir bieten Ihnen von der herkömmlichen Lagerung bis zur hochmodernen Lagerung in speziell für die Lagerung ausgerüsteten 20-ft.-Lagercontainer alle Möglichkeiten an. Gerne können Sie Ihre Möbel auch in Form des Self-Storage bei uns einlagern. Diese Lagermöglichkeit ist bei uns während unserer Betriebszeiten (Mo. - Fr., 7:45 - ca. 17.30 Uhr) erreichbar. Wir lagern ausschließlich aufgrund unserer Allegemeinen Lagerbedingungen (ALB).
14Wie funktioniert die Bezahlung meines Umzuges?
Im Möbeltransportgewerbe ist generell vereinbart, dass bei inländischen Umzügen die Bezahlung bei Entladung, bei ausländischen Umzügen die Bezahlung nach Beladung in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel erfolgt. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Kartenzahlung (EC- oder Kreditkarte) an. Bitte beachten Sie Ihr persönliches Tageshöchstlimit, welches Sie bei Ihrer Bank erfragen können.Da die Zahlung mittel EC- oder Kartenzahlung bei uns eher die Ausnahme ist, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir die anfallende Servicegebühr der Bank an Sie weiter berechnen müssen. Sofern Sie Ihren Umzug als sog. "haushaltnahe Dienstleistung" geltend machen möchten, bitten wir um eine Akontozahlung (Anzahlung) in Höhe des ausgewiesenen Transportfestpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bitte stellen Sie dabei sicher, dass die Akontozahlung mindestens eine Woche vor Umzugsdurchführung auf unserem Konto gut geschrieben worden ist. In jedem Fall erhalten Sie am Ende Ihres Umzuges eine Rechnung.
15Wie voll dürfen die Kartons sein?
Wir setzten bei privaten Umzügen zwei Sorten von Kartons ein: Bücherkartons und Umzugskartons. Bücherkartons können bis ca. 25 kg und Umzugskartons bis max. 40 kg belastet werden.
16Was ist ein Außenaufzug?
Außenaufzüge sind Möbellifte, die an die Außenfassade angelehnt werden können, um z.B. hoch gelegene Wohnungen schneller zu be- und entladen. Sofern ein solches Gerät eingesetzt werden kann, schont dies das Treppenhaus und das Mobiliar. Leider ist dies nicht immer möglich.
17Warum so viele Fragen bei der Besichtigungsvereinbarung?
Je mehr Informationen wir von der Be- und Entladestelle bekommen können, desto genauer können wir Ihren Umzug anbieten. Jede unbekannte Einflussgröße macht Ihr Angebot ungenauer (z.B. fehlende Etagenangabe für die Entladestelle).

Sie haben eine Frage, die wir hier nicht beantworten?


Wir beantworten Ihre Fragen sehr gerne. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie ein E-Mail.


Kontakt
Besichtigungstermin